1. Geltung


1.1 Für alle Leistungen der TechCare Services GmbH, Dr. Carl-Brand-Straße 1, 63860 Rothenbuch, Deutschland („TechCare") gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die TechCare mit ihren Auftraggebern („AG") abschließt („Hauptverträge"). Die AGB gelten für alle Leistungen an den AG, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG oder Dritter werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung von TechCare angewendet.

2. Angebot; Leistung


2.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort für alle Leistungen von TechCare Rothenbuch. Falls Leistungen vertraglich nur an einem bestimmten Ort erbracht werden können, verpflichtet sich TechCare, diese dort zu erbringen, sofern dies zumutbar ist.

2.2 Angaben von TechCare zum Leistungsgegenstand (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte) und deren Darstellungen (z.B. Zeichnungen) gelten als vereinbarte Beschaffenheit nur bei expliziter Vereinbarung.

3. Vergütung; Fälligkeit; Verzug; Rücktritt; Aufrechnung


3.1 Vergütungen zwischen TechCare und dem AG verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Kosten für Verpackung, Versand, Zölle und Abgaben, falls anfallend. Alle anfallenden Kosten und Abgaben werden im Angebot detailliert aufgeschlüsselt.

3.2 Für nicht vorab vereinbarte „Zusatzleistungen" berechnet TechCare eine Vergütung nach der vereinbarten Vergütung oder den üblichen Preislisten.

3.3 Vergütungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Verzug tritt bei Nichtzahlung bis zum 30. Tag ein. Der Eingang der Zahlung auf dem angegebenen Konto von TechCare ist entscheidend.

3.4 Bei Zahlungsverzug verzinst sich der Betrag ab dem ersten Tag mit 5% über dem Basiszinssatz der EZB p.a. TechCare hat ein Zurückbehaltungsrecht an Folgeleistungen, bis der AG den Verzug beendet. Ein Herausgabeverlangen von Ware unter Eigentumsvorbehalt gilt als Rücktritt vom Hauptvertrag.

3.5 Bei einem Zahlungsverzug von über einem Monat steht TechCare ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

3.6 Der AG kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen TechCare aufrechnen.

3.7 TechCare kann Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für ausstehende Leistungen verlangen, wenn die Kreditwürdigkeit des AG zweifelhaft ist. Die Bedingungen für eine solche Anforderung werden transparent und nachvollziehbar dargelegt.

4. Schutzrechte


4.1 TechCare erbringt Leistungen frei von Schutzrechten Dritter oder überträgt die notwendigen Nutzungsrechte oder schließt eine Lizenzvereinbarung ab.

4.2 Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den AG haftet TechCare nicht. Für nicht selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags.

5. Gewährleistung


5.1 Für Warenabnahme und Mängelrüge gilt § 377 HGB. Die Haftung von TechCare ist ausgeschlossen für (i) unmodifizierte Drittanbieterprodukte und (ii) für den unmodifizierten Teil modifizierter Produkte, sofern dieser abtrennbar ist.

5.2 Bei Sachmängeln kann TechCare nachbessern oder neu liefern. Preisreduktion oder Schadensersatzansprüche sind möglich, wenn auch nach zweimaligem Fehlschlag der Nachbesserung oder Neulieferung keine angemessene Lösung erreicht wird.

5.3 Gewährleistungsrechte entfallen, wenn der AG ohne Zustimmung von TechCare Änderungen vornimmt.

5.4 Bei Verkauf gebrauchter Sachen oder Software sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Rechte aus Ziffer 6 bleiben bestehen.

6. Haftung, Haftungsausschluss


6.1 Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie, ist unbeschränkt.

6.2 Die Haftung von TechCare ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

6.3 Außer bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von TechCare begrenzt und für mittelbare Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist ebenfalls begrenzt.

6.4 Für höhere Gewalt haftet TechCare nicht. Bei dauerhafter Lieferungs- oder Leistungsunmöglichkeit ist ein Rücktritt vom Hauptvertrag möglich.

6.5 Für Datenverlust haftet TechCare nur gemäß Ziff. 6.1 bis 6.3 und wenn der Verlust durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des AG vermeidbar gewesen wäre.

7. Besondere Regelungen für Warenlieferungen


7.1 Angebote von TechCare sind freibleibend. Preise sind nur für vier Monate nach Bestellung fest. Bei späterer Lieferbarkeit darf TechCare den Preis um bis zu 5% erhöhen. Diese Preisänderung wird transparent und nachvollziehbar begründet.

7.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware am Fristablauf an den Transporteur übergeben wird.

7.3 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart sind, für den AG nutzbar sind und die restliche Lieferung gesichert ist.

7.4 Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der AG. Bei Lagerung durch TechCare betragen diese 0,25% des Rechnungsbetrags pro Woche.

7.5 Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des AG.

7.6 Eigentumsvorbehalt gilt für alle Lieferungen, bis der AG alle Verbindlichkeiten erfüllt hat.

7.7 Bei Vermischung oder Verbindung tritt der AG das (Mit-)Eigentum an der entstandenen Sache an TechCare ab.

7.8 Der AG darf gelieferte Ware verkaufen, tritt aber entsprechende Forderungen bereits jetzt an TechCare ab.

7.9 Der AG muss Beeinträchtigungen des (Vorbehalts-)Eigentums unverzüglich anzeigen.

8. Vertraulichkeit


8.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dies umfasst Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter offensichtlich ist.

8.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung bestehen und wird durch ein separates Non-Disclosure Agreement (NDA) ergänzt, das jeweils individuell mit den Geschäftspartnern abgeschlossen wird. Die Bedingungen des NDA präzisieren und ergänzen die Vertraulichkeitsverpflichtungen und gelten für die Dauer der Vereinbarung und darüber hinaus, wie im NDA festgelegt.

9. Schlussbestimmungen


9.1 Bei Widersprüchen zwischen Hauptvertrag und AGB gelten zuerst die Bestimmungen des Hauptvertrags.

9.2 Hauptvertrag und AGB enthalten alle Vereinbarungen. Änderungen bedürfen der Schriftform.

9.3 Der AG darf Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TechCare übertragen

9.4 TechCare darf Pflichten durch Dritte erfüllen lassen, sofern dies die Qualität der zu erbringenden Leistung nicht beeinträchtigt

9.5 Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen (Salvatorische Klausel)

9.6 Gerichtsstand ist Aschaffenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts